Neuer Vorsorge-Test für Neugeborene


Pulsoxymetrie erkennt Herzfehler
Neuer Vorsorge-Test für Neugeborene

Die Vorsorgeuntersuchung für Kinder wird um einen Früherkennungstest ergänzt: die Pulsoxymetrie. Angeborene Herzfehler bei Neugeborenen können damit künftig besser entdeckt und frühzeitiger behandelt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ergänzte Ende November die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder um die Pulsoxymetrie. Mit dieser Methode können bestimmte Herzfehler erkannt werden, die bei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaftsvorsorge oder nach der Geburt bislang nicht entdeckt werden konnten. Diese sogenannten kritischen angeborenen Herzfehler sind Fehlbildungen am Herzen und seinen Gefäßen. Sie können den Blutkreislauf so stark behindern, dass das Kind ohne Behandlung kaum eine Überlebenschance hat. Das Screening ermöglicht einen unverzüglichen Behandlungsbeginn. „Mit dem Pulsoxymetrie-Screening können wir bei der Untersuchung von Neugeborenen eine diagnostische Lücke schließen“, erklärt Dr. Harald Deisler, Mitglied im G-BA.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die Pulsoxymetrie misst mithilfe eines Lichtsensors den Sauerstoffgehalt im Blut des Neugeborenen. Zu wenig Sauerstoff kann auf einen kritischen angeborenen Herzfehler hinweisen. Am Fuß des Babys wird dazu ein Sensor angelegt, der mit einem Bildschirm verbunden ist. Dieser zeigt das Ergebnis sofort an. Für die Untersuchung ist keine Blutabnahme nötig. Sie ist schmerzfrei und dauert nur wenige Sekunden.

Wann findet die Untersuchung statt?

Der beste Zeitpunkt für diese Früherkennungs-Untersuchung liegt zwischen der 24. und bis zur 48. Lebensstunde – also am 2. Lebenstag. Bei ambulanten Geburten im Krankenhaus kann die Pulsoxymetrie vorgezogen werden auf frühestens 4 Stunden nach der Geburt. Sie findet dann im Rahmen der ersten Vorsorgeuntersuchung (U1) statt. Bei Hausgeburten kann sie spätestens im Rahmen der U2 erfolgen, die normalerweise zwischen dem 3. und 10. Lebenstag erfolgt. Die Ergebnisse der Pulsoxymetrie und gegebenenfalls der weiterführenden Abklärungsdiagnostik werden im Gelben Kinderuntersuchungsheft dokumentiert, dass die Eltern nach der Geburt erhalten.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

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