Neue Impfempfehlungen


STIKO gibt Änderungen bekannt
Neue Impfempfehlungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Einmal im Jahr veröffentlicht die Ständige Impfkommission ihre neuen Impfempfehlungen. Am 24. August war es wieder soweit. Größere Änderungen betreffen die Pneumokokken-Impfung, die Meningokokken-B-Impfung und die Gelbfieberimpfung.

Pneumokokken-Impfung

Bei der Pneumokokken-Impfung sollen Säuglinge zukünftig nur noch drei- statt viermal geimpft werden. Dies wurde möglich, da Studien die Wirksamkeit des kürzeren Impfschemas nachgewiesen haben. Die STIKO empfiehlt die erste Grundimmunisierung gegen Pneumokokken im Alter von 2 Monaten, die zweite Grundimmunisierung mit 4 Monaten und eine Auffrischimpfung im Alter von 11-14 Monaten. Experten der STIKO weisen darauf hin, dass die einzelnen Impfungen unbedingt im jeweils empfohlenen Alter gegeben werden sollten, um die bestmögliche Wirksamkeit der Impfung zu gewährleisten. So ist beispielsweise die letzte Dosis im Alter von 11-14 Monaten für die Aufrechterhaltung des individuellen Impfschutzes und für den Herdenschutz ausschlaggebend.

Für Frühgeborene, deren Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche liegt, empfiehlt die STIKO unverändert vier Impfungen. Grund dafür ist die Impfstoffzulassung: Diese ist auf die Anwendung bei Reifgeborene beschränkt. Frühgeborene sollten deshalb vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten erhalten.

Meningokokken-Impfung (Serogruppe B)

Gegen Meningokokken der Serogruppe B ist seit Dezember 2013 ein Impfstoff in Deutschland verfügbar. Die STIKO hält die bisherigen Studienergebnisse jedoch für noch nicht ausreichend, um über eine generelle Impfempfehlung zu entscheiden. Allerdings empfiehlt die STIKO zukünftig für Personen mit spezifischen Grundkrankheiten eine individuelle Beratung zur Meningokokken-B-Impfung. Demnach sollte bei bestehender Grunderkrankung der jeweils behandelnde Arzt die Entscheidung über eine Meningokokken-B-Impfung nach individueller Risikoabschätzung treffen.

Gelbfieber-Impfung

Bei der Gelbfieber-Impfung empfiehlt die STIKO keine Auffrischimpfung mehr. Damit passt sie ihre Empfehlung an die bestehenden internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) an. Das Streichen der Auffrischimpfung wurde möglich, nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Studien auf einen lebenslangen Impfschutz nach einmaliger Gelbfieber-Impfung hingewiesen haben.

Weitere Informationen

Neben diesen drei wichtigen Änderungen hat die STIKO beispielsweise auch ihre Empfehlungen zur passiven Immunsierung gegen Windpocken und zu den Varizella-Zoster-Immunglobulinen überarbeitet. Beschrieben sind alle neuen Impfempfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 34/2015. Die ausführlichen wissenschaftlichen Begründungen erscheinen in den folgenden Bulletin-Ausgaben 35, 36 und 37.

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